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Hinweisgebersystem der LINEAS Deutschland GmbH

Zur Prävention gegen Wirtschaftskriminalität und andere doloser Handlungen sowie zum Schutz der Reputation und der Vermögenswerte der Lineas Konzerngruppe haben wir ein Hinweisgebersystem zur Übermittlung möglicher Verdachtsfälle von Wirtschaftskriminalität eingerichtet. Das Hinweisgebersystem dient gleichermaßen als Beschwerdeverfahren im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

 

Für Lineas steht das sichere, verantwortungsbewusste sowie gesetzeskonforme Verhalten und unsere ethischen Grundsätzen bei allen Geschäftstätigkeiten an erster Stelle.

 

Zweck

Ziel unserer Hinweismanagements ist es, rechtwidriges, also strafrechtlich oder bußgeldbewährtes Fehlverhalten, sowie sonstige Rechtsverstöße oder Machenschaften, die unsere Reputation ernsthaft schädigen können, möglichst früh zu erkennen, um das Unternehmen, Mitarbeiter oder andere Personen sowie unsere Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner sowie andere Stakeholder vor Strafverfolgung, wirtschaftlichen-, finanziellen-, oder Reputationsschäden zu schützen.  

Dies schließt neben Informationen über begründete Verdachtsmomenten oder tatsächliches Wissen über Wirtschaftskriminalität, wie z. B.  Korruption, kartellrechtliche Verstöße, Betrug sowie Untreue, Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung, Vorgaben zur Produktsicherheit- und Konformität, des Arbeitsschutzes, oder des Datenschutzes, in besonderen Maßen auch Verhaltensweisen, die sich gegen die Gewährleistung der Eisenbahnbetriebssicherheit, der sicheren Beförderung von gefährlichen Güter und/oder die umweltrechtlichen wie abfallrechtlichen Vorgaben richten, ein.  

Haben Sie als Mitarbeiter, Kunde oder Geschäftspartner oder auch als Außenstehender Kenntnisse oder Informationen über strafbares Verhalten oder schwerwiegendes Fehlverhalten erlangt, die in Zusammenhang einer beruflichen Tätigkeit stehen, nehmen wir gern diese Informationen entgegen.

 

Vertraulichkeit und Anonymität

Als Hinweisgeber erhalten Sie durch das Hinweisgebersystem die Möglichkeit, unter besonderer Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität Hinweismeldungen gegenüber der Lineas abzugeben. Es ist gewährleistet, dass Sie als Hinweisgeber, wenn Sie einen konkreten Verdachtsfall in gutem Glauben melden, aufgrund dieser Hinweismeldung keine negativen Folgen zu befürchten haben. Das Hinweisgebersystem der Lineas darf jedoch nicht dazu verwendet werden, bewusst falsche oder gar verleumderische Hinweismeldungen abzugeben.

Als Hinweisgeber können Sie Ihre Hinweise vertraulich und auf Wunsch anonym melden. Ihre Meldung steht unter dem strengen Schutz und des Vertraulichkeitsgebot des Hinweisgeberschutzgesetzes.

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Möglichkeiten der Hinweisgebung

Als Hinweisgeber stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Hinweismeldung zur Verfügung. Unabhängig vom Meldeweg wird die Vertraulichkeit - und auf Ihren Wunsch auch Ihre Anonymität - in besondere Maße gewahrt.

 

Direktmeldeverfahren der Internen Meldestelle

Sie können Ihre Meldung jederzeit

  • persönlich,
    ​​​​​​​vereinbaren Sie hierzu einen telefonischen Termin 
  • telefonisch
    ​​​​​​​M: +49 160 25 16520 (Konzernunabhängig)​​​​​​​
    M: +49 160 96953608 (Konzernrufnummer)
  • schriftlich
    ​​​​​​​Persönlich/Vertraulich
    Herrn Thorsten Chr. Pohlmann
    Bereich Legal and Regulatory Compliance
    Lineas Deutschland GmbH
    Mombacher Straße 4
    D-55122 Mainz
  • oder per E-Mail: thorsten.pohlmann@lineas.net

abgeben.

 

​​​​​​​Mittels der konzernunabhängigen Rufnummer stellen wir sicher, dass Ihr Anruf seitens der Organisation nicht zurückverfolgt werden kann.

Sie können auch um einen zeitnahen Termin bitten. 

Alternativ können Sie Ihre Meldung bequem per Fragebogen ausfüllen.

 

Externe Meldestelle

Auf der Webseite des Bundesministerium der Justiz sind die Meldekanäle veröffentlicht, über der Sie sich an die externe Meldestelle des Bundes wenden können. Auf der Webseite des Bundesministerium der Justiz erhalten Sie weitere Informationen.

In kartellrechtlichen Angelegenheiten können Sie sich außerdem an das Bundeskartellamt wenden, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens über die interne Meldung.

 

Wichtiger Hinweis

Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.

Lineas bietet Ihnen vor Abgabe einer Meldung Informationen und Beratung über bestehende Abhilfemöglichkeiten und Verfahren für den Schutz vor Repressalien an. Nehmen Sie hierzu gerne kontakt mit den Meldestellenbeauftragten auf.

Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.